Dienstag, 17. März 2009

Wird OB Gribl den Loeb wieder wegen falschen, noch viel schlimmeren Behauptungen, ins Gefängnis werfen lassen?

Keine Stadt kämpft so tapfer für die Ehre seiner Bürger. Da könnte der Gribl doch mal dem Weber einen Kaffee holen, sagt man.

Die offizielle Homepage der Stadt Augsburg kann auch voll kämpferisch sein. Wer sich mit dem OB, einem Stadtrat oder einem sonstigen Angestellten der Stadt Augsburg anlegt, der wird hier sofort und bestens an den Pranger gestellt! Diese A-Seite behauptet:

Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl sagt: "Loeb ist verurteilt worden, seine Behauptungen künftig zu unterlassen"

Das testen wir jetzt gleich mal, ob die Stadt Augsburg sich auch um die Einhaltung dieses Verbots hält? Oder kann dieser Loeb in Augsburg machen was er will? Gelten für diesen Zirbelkaschperl keine Gesetze mehr? Ist er ein Datschi-Outlaw fragen sich besorgte Augsbürger ...

Wir haben Arno Loeb über einen geheimen Mittelsmann gefragt:

Stellen Sie noch Behauptunge auf - und welche?

* Arno Loeb: Ich behaupte, dass Herr Dr. Kurt Gribl seit ein paar Tagen neben seinem Frauen-Flüsterer Peter Grab in Augsburg wohnt. Der wird ihm aber keine neue Frau besorgen können, weil der Kultur- und Sportbürgermeister Pedal-Peter im Frühling viel radeln muss.

* Ich behaupte weiter, dass Gribl nicht direkt ein Haus neben Peter Grab, in der Nähe des Eisstadions gezogen ist, weil ihm dann der Party-Peter ab und zu einen Kübel mit süffigen Getränk flugs vorbeibringen kann, sondern auch nicht weil er persönlich die Bauarbeiten beim Panther-Stadion überwachen will.

* Und ich behaupte auch, dass in dem neuen Augsburg-Krimi von Peter Garski "Die Kuhsee-Katastrophe" ein merkwürdiger Augsburger Politiker, ein giftzwergähnlicher OB-Kandidat, und viele Stadträte aller Parteien mitten im Augsburger Wahlkampf dubios vorkommen soll, die Zwibl, oder Übl, oder Kübl heissen sollen.


Danke, das genügt!

Wir senden jetzt gleich mal einen Hinweis an die Stadt Augsburg, ob die den Loeb wegen diesen verbotenen Behauptungen gleich per Anwalt vors Gericht und in den Bau bringen.

Sagt Augsburgs OB die Wahrheit über das Problem uneheliche Kinder? Rabulistisch?

* Beim sonntäglichen amüsanten Radio-Interview auf RT1 mit Herrn Braun, der unseren OB auch eine Mobilitätsdrehscheibe malen ließ, antwortete Herr Dr. Kurt Gribl auf die

Frage: "Herr Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl, haben Sie uneheliche Kinder?"

Gribl: "Es gibt keine uneheliche Kinder! Weder eins noch mehrere!"

Außerdem erkannten wir Augsburgs aktuellen OB als regelmässigen Leser, was uns natürlich vor Stolz ganz verlegen macht. Muss das sein?

Wir haben sein Lese-Interesse gemerkt, als Gribl davon sprach, dass manche Menschen in dieser Stadt (wir! wir! wir!) die Pressemitteilung der Stadt Augsburg, wo steht "hat keine uneheliche Kinder", zu "rabulistisch" auslegen.

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O-Ton der Stadt Augsburg zu Gribl-Loeb-Gerücht-Prozesse-Urteil:

Pressemeldung
17.02.09
Stellungnahme der Stadt Augsburg zum Urteil gegen Arno Loeb
Kategorie: OB
Die Stadt nimmt das Urteil gegen Arno Loeb zur Kenntnis. Das Urteil des Gerichts bestätigt die Rechtsauffassung der Stadt, dass es nicht angeht, dass ein Oberbürgermeister in übelster Art und Weise beleidigt wird.
Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl: „Loeb ist kein Opfer, sondern er ist Täter. Das Gerücht über uneheliche Kinder ist bösartig und falsch. Damit hat Loeb meine Persönlichkeitsrechte aufs Schärfste verletzt. Er hat mir und anderen damit geschadet. Solche Grenzüberschreitungen muss sich niemand bieten lassen. Er ist auch verurteilt worden, seine Behauptungen künftig zu unterlassen.“
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Wie hat der Gribl das gemeint mit dem Wörtchen rabulistisch? Haben wir das städtische Unehelichekinder-Dementi rabulistisch ausgelegt? Was heisst rabulistisch überhaupt?

Laut unserem Wörterbuch, wir haben da mal kurz nachgeblättert, bedeutet rabulistisch "Haarspalterei", "Wortverdrehung", "Rechtsverdrehung". Da lässt sich der Baujurist Dr. Kurt Gribl nix vormachen, da kennt er sich aus, ihr alten Rabulisten-Säcke!

Wen wir damit meinen? Ist doch klar, alle die nun in allen möglichen Chat-Räumen und Diskussions-Seiten und Blog-, Magazin- und Zeitungs-Forums nach dem Radio-Interview von Herrn Braun mit Gribl verlogene und geistesschwache Sachen sagen und schreiben wie:

- "Offiziell nach unserem Recht gibts ja keine unehelichen Kinder mehr. Zeugt man also nicht mit seiner Ehefrau ein Kind, dann ist das bei uns rechtlich gesehen kein uneheliches Kind mehr. Man kann also eins haben, aber hat damit kein uneheliches, juristisch gesehen."

- "Macht ein verheirateter Mann mit einer nicht mit ihm verheirateten Frau ein Kind, dann ist das doch auch kein uneheliches Kinder, oder?"

- "Streitet ein Mann, der einer anderen Frau ein Kind gemacht hat, das ab, dann existiert rechtlich gesehen von ihm kein uneheliches Kind."

- "Wurde ein Kind, das ein verheirateter Mann mit einer anderen Frau zeugte, abgetrieben, ist das dann ein uneheliches Kinde?"

- "Ist ein Kind von einem Mann mit einer verheirateten Frau, deren Ehemann, mit dem sie verheiratet ist, das gezeugte Kind als seines akzeptiert, unehelich?"

- "Wird von einem Mann, der mit einer anderen Frau ein Kind gezeugt hat, dies von Seiten des Mannes bestritten, ist das dann ein uneheliches Kind?"

- "Haben sich der Mann und die Frau, mit der er ein Kind gezeugt hat, darauf geeinigt, dass sie nicht den Vater verraten wird, ist das Kind dann unehelich?"

*** Unser jüdischer Putzmann Nobbi Sackmulle, wir haben die unbeschnittene ukrainische Putzfrau Paula Plaudertasche nur noch am Sabbat, weil wir nur noch erfolgreiche kluge Dienstleister bevorzugen, soll sich gewundert haben, dass Herr Braun auf RT1 überhaupt dieses Problem der unehelichen Kinder im Zusammenhang mit einem bösartigen Gerücht das nicht von Dr. Kurt Gribl stammt, ansprechen durfte. Und unser Putzer hatte nach einer kurzen Gedenkminute auch gleich eine unglaubliche Antwort: "Weil das städtische Dementi von seinem Pressemann Uli Müllschlucker so ehrlich, sagen wir mal, so ungeschickt ausgefalleln ist, wollte das der Gribl als Jurist nicht so in Augsburg stehen lassen, womit weitere Gerücht blühen würden. Er sagte ja auch nicht zu Herrn Braun: Ich habe keine uneheliche Kinder. Er dementierte klipp und klar: Es gibt keine uneheliche Kinder!"

RT1-Reporter Herr Braun ist immer auf Mutproben aus!

P.S.: Wir distanzieren uns natürlich von allen - auch von unseren Redaktionsmitgliedern gemachten - üblen Gemeinheiten und Schweinereien und Lügereien gegen unseren immer noch seiner Frau Susanne treuen noch-OB Dr. Kurt Gribl.

P.P.S.: Rabulistisch war es also von einigen Doofköpfen das städtische Dementi über nicht existierende uneheliche Kinder von Dr. Kurt Gribl so auszulegen, dass er doch eins haben könnte, weil er in dem Dementi die Mehrzahl benützte. Derart blödmännische Dementis die jedes Wort auf die Goldwaage legen, das machen bei uns doch nur die kleinkariertesten Jesuiten, oder Juristen? Mein lieber Rabul...ich hör dir trapsen!

P.P.P.S. Susanne Gribl kann auch ganz schön hart sein, wird rabulistisch von manchen Leuten behauptet. In Susanne Gribls Umgebung wird in letzter Zeit von einem Damokles-Schwert palavert, das über ihrem getrennten Kurt schweben soll."

Was ist eigentlich mit Damokles-Schwert gemeint? Momento, wir schauen glich mal nach, ja, wo ist es denn unser Mörder..., äh, Wörterbuch ...

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Weiss das Internet die Wahrheit über "uneheliche Kinder"? Gibt es sie? Was weiss Wikipedia darüber? Gibt es statt "uneheliche Kinder" nun "nicht eheliche Kinder?" Was meint Dr. Kurt Gribl als Top-Jurist zu diesem - naja - rabulistischen Problem?

* Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 heißt es zu unehelich – juristisch zwischen Juli 1970 und Juli 1998: nicht ehelich – im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) u.a. in § 1791c Abs. 1: Mit der Geburt eines Kindes, „dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind […]“.

Die etwa gleiche Bedeutung weist die Vorehelichkeit auf, welche besagt, dass ein Kind vorehelich empfangen ist, wenn es früher als sieben Monate nach der Heirat der Eltern geboren wird, sprich das die Eltern bei der Zeugung nicht verheiratet sind.

Die etwa gleiche Bedeutung weist die Vorehelichkeit auf, welche besagt, dass ein Kind vorehelich empfangen ist, wenn es früher als sieben Monate nach der Heirat der Eltern geboren wird, sprich das die Eltern bei der Zeugung nicht verheiratet sind.

Im deutschen Recht gilt ein Kind als außerehelich, das von einer ledigen Mutter oder einer Frau geboren ist, deren Ehe durch Tod des Ehegatten seit mehr als 300 Tagen oder durch am Tage der Geburt rechtskräftiges Scheidungsurteil aufgelöst ist (Rechtslage seit 1. Juli 1998). Außerehelich ist ein Kind außerdem, wenn seine Vaterschaft mit Erfolg durch ein Vaterschaftsgutachten angefochten worden ist.

Das neuere deutsche Recht unterscheidet seit 1. Juli 1998 (auch begrifflich) nicht mehr zwischen ehelichen und unehelichen Kindern, wie dies früher der Fall war, beispielsweise im Hinblick auf das Erbrecht. Der Begriff kommt nur noch in Art. 6 Abs. 5 des Grundgesetzes (GG) vor, weil der Aufwand für eine Verfassungsänderung gescheut worden ist.

In allen anderen Bundesgesetzen hatte der Gesetzgeber durch das Nichtehelichengesetz zum 1. Juli 1970 den Wortlaut auf nichteheliche Kinder abgeändert. Seither stand das nichteheliche Kind unter der elterlichen Sorge der Mutter, zuvor war das Jugendamt stets Amtsvormund gewesen. In der Zeit vom 1. Juli 1970 bis 30. Juni 1998 war allerdings der Kindesmutter weiterhin das Jugendamt als Amtspfleger zur Seite gestellt worden, das obligatorisch für Fragen der Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellung, Unterhalt, Namensrecht und Erbrecht des Kindes zuständig war (§§ 1706 ff. BGB i.d.Fassung bis 30. Juni 1998).

Inzwischen gilt auch das als diskriminierend, weshalb die Unterscheidung in eheliche und nichteheliche Kinder durch die Kindschaftsreform 1998 ganz abgeschafft wurde. Der Untertitel (§§ 1615a - 1615o BGB) über die Unterhaltspflicht betreffend nichteheliche Kinder im Bürgerlichen Gesetzbuch trägt seit 1. Juli 1998 die Überschrift "Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern".

Die unterhalts- und erbrechtlichen Unterschiede wurden im Rahmen dieser Reform abgeschafft, seither können diese Kinder auch einer Erbengemeinschaft angehören.

In der DDR war die Unterscheidung bereits im Jahre 1950 abgeschafft worden.[1] Das Jugendamt wird seit 1998 nur noch im Rahmen der freiwilligen Beistandschaft in Vaterschafts- und Unterhaltssachen tätig. Alte Amtspflegschaften wurden 1998 gesetzlich von Amts wegen in Beistandschaften umgewandelt ("Altfälle").



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Bühne frei!

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